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Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 14:33
von Robert84
Ich habe ein 8h Zwangstrennung und in den AGBs steht nichts von einer "mutwilligen Sabotage" allen x Stunden drinnen.
Daher habe ich beim AK Konsumentenschutz angerufen.
Diese nette Dame "Zwangstrennung" noch nie davon gehört ...
ich werde mich aber schlau machen.....
Und siehe da, einen Tag später ruft mich diese Frau zurück,
sie hat sich jetzt umgehört und leider bin ich der EINZIGE den diese Trennung stört, wenn sich aber mehrer Kunden melden würden ...

Wenn euch auch diese Trennung stört, ruft dort an und beschwert euch.

Hier noch die Tel:
http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=1478
Konsumentenschutz
Telefonische Auskunft
+43 1 50165-209
Mo-Fr 8-12 Uhr

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 14:37
von wernerkl
warum der doppelpost?!
steht in den agb´s dass du eine durchgehende onlinezeit bekommst!?

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 15:11
von Robert84
nein natürlich nicht, aber es steht auch nichts von der zwangstrennung drinnen.
da die provider absichtlich den dienst stören, gehe ich von einer vertragsverletztung aus (wartungsarbeiten sind natürlich erlaubt, aber nicht alle 8h).
ich kenne keinen versorger strom, gas oder wasser der den dienst alle 8h unterbricht.

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 15:11
von Robert84
nein natürlich nicht, aber es steht auch nichts von der zwangstrennung drinnen.
da die provider absichtlich den dienst stören, gehe ich von einer vertragsverletztung aus (wartungsarbeiten sind natürlich erlaubt, aber nicht alle 8h).
ich kenne keinen versorger strom, gas oder wasser der den dienst alle 8h unterbricht.

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 15:22
von wernerkl
es gibt im gegenzug auch kunden, die gerade deswegen ein privatprodukt von a1 bestellen! ;-)

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 15:28
von Storch32
Robert84 hat geschrieben:..., aber es steht auch nichts von der zwangstrennung drinnen.


Nicht?!

Session Time Outs erfolgen grundsätzlich alle 8 Stunden.


> http://cdn1.a1.net/final/de/media/pdf/L ... ternet.pdf < Seite 2.

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 16:05
von Robert84
also ich bin nicht bei a1 sonder bei einem anderen provider und dieser hat nichts in seinen agbs stehen.
und bei a1 ist der eintrag vom "Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 29. Oktober 2012."
und was stand davor drinnen?

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 16:14
von Storch32
Robert84 hat geschrieben:und bei a1 ist der eintrag vom "Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 29. Oktober 2012."
und was stand davor drinnen?


Session Time Outs erfolgen grundsätzlich alle 8 Stunden.


> http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/L ... 120614.pdf < vom 14.6.2012 auf Seite 2

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 16:22
von zid
>"...also ich bin nicht bei a1 sonder bei einem anderen provider und dieser hat nichts in seinen agbs stehen..."
gut, dann wärs aber nett, wenn du in deinem eröffnungspost deinen provider nennen würdest, sodaß die leute wenigstens wissen, über wessen "sabotage" sie sich bei der ak beschweren sollen.
und falls jetzt bei dir die frage aufkommen sollte, was in der lb der ta vor dem 14.6.2012 stand, dann kann ich dich beruhigen: genau dasselbe, diese passage gibts schon seit ca. 2 ewigkeiten.

lg
zid

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 16:36
von wicked_one
a)... trennt A1 alle 24 Stunden... mittlerweile sollten auch nahezu alle alten Anschlüsse darauf umgestellt sein.Und nachdem wir nachweislich in den AGBs von A1 das drin steht, Trennen sie 2 mal weniger als Sie dürften...

b)... kann diese Trennung bei A1 nur bei A1 Anschlüssen passieren... ich hab im drüberfliegen rausgelesen, dass es sich um kein A1 sondern ein ISPA Produkt handelt?... dann liegt die schuld (von falscher Konfig mal abgesehen) nicht bei A1... und es gelten für dich auch andere AGBs...

du mögest deine fehlgeleitete Beschwerde bitte bei der AK richtigstellen, im Sinne deines eigenen Rufes... und deinen Provider damit belästigen..

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 16:41
von Storch32
zid hat geschrieben:und falls jetzt bei dir die frage aufkommen sollte, was in der lb der ta vor dem 14.6.2012 stand, dann kann ich dich beruhigen: genau dasselbe, diese passage gibts schon seit ca. 2 ewigkeiten.


:ok:

Habe da mal die aon-AGB von 2006 herausgesucht:
agb-aon_2006.pdf
(96.31 KiB) 30-mal heruntergeladen
Seite 4 im Punkt 7 (4)

Session Time Outs bei Internet ADSL AonSpeed Accounts (alle 8 Stunden)

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Mi 20 Feb, 2013 16:56
von Starvirus
Ja die A1 ist da sehr im grünen Bereich wenns um den Fall Zwangstrennung geht.
Man müsste sich alle Werbungen durchsehen die jemals geschalten wurden und wenn da mal gesagt oder geschrieben wurde " immer online" dann könnte man dagegen angehen.

Nur ist das auch wieder eine Streitfrage, weil du ja die AGBs lesen musst usw.. Das nachzuweisen und geltend zu machen ist es einfacher zu einem anderen Provider zu gehen.

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2013 09:29
von dslKupfer
Gegen Zwangstrennungen kann man auch so Druck machen, und wenns eine Verordnung oder gar ein Gesetz ist.

Das brachte bei Mobilfunkern und im Bankwesen in den letzten Jahren auch schon mehrmals große Erfolge, die sagen wir mal "nicht negativ" für den Normalverbraucher sind.

Eine AK als gesetzlich legitimierte Lobbying-Organisation ist hier sicher ein richtiger Ansprechpartner.

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2013 14:06
von Elbart
Gibt es für die Trennung eine technische Notwendigkeit?
Habe mich schon öfters gefragt, welchen Sinn diese Maßnahme hat.

Re: Zwangstrennung und der Konsumentenschutz

BeitragVerfasst: Do 21 Feb, 2013 14:57
von jutta
> Gibt es für die Trennung eine technische Notwendigkeit?

die technische notwendigkeit bestand frueher insofern, als das accounting ohne unterbrechung nicht moeglich war und als man kunden davor schuetzen wollte, dass sie exorbitante rechnungen kriegen, nur weil sich irgendwas aufgehaengt hat.

heutzutage ist es einfach ein feature. wer es nicht haben will, nimmt sich ein anderes produkt.