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ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 08:53
von chris87
Ich schildere hier meinen Fall:

Ich besitze einen aktiven A1 Festnetzanschluss, und habe ein ADSL Produkt von UPC bestellt (ADSL Simple)

Dann bekamm ich da Modem von der TA (Pirelli) und verkabelte alles richtig.

Leitung syncte aber erst wenn man das Telefon absteckte obwohl der Splitter angesteckt war.
Syncte nur mit 1 Mbit, darauf hin habe ich eine Störung gemeldet wegen der Bandbreite und dem Telefon.

Darauf kam dann ein Techniker von A1 zu mir nach Hause und verkabelte irgendwas bei der Innenleitung der Telefondose und baute dann noch eine neue PD3 Dose ein, da er meinte die alte sei kaputt....

Nach seiner Arbeit funktionierte das Telefon mit Internet und syncte mit 4 Mbit. :)
Danach musste ich noch auf seinen PDA unterschreiben das er seine Arbeit erledigt hat.

Und jetzt bekamm ich von A1 eine Rechnung mit 130,30 € für die kostenpflichtige Störungsbehebung :x

Serviceleistung: 48,50 €
Serviceleistung Fahrtkosten 48,50 €
Telefonsteckdose AP, mit HLA (DA1) 11,58

Danach habe ich Rechnungseinspruch erhoben und dieser wurde abgelehnt da A1 meint dieser Fehler wurde zurecht verechnet da der Fehler auf der privaten Innenleitung war.

Vor Jahren war hier mal ein 56 K Einwahl Produkt aktiv dies funktionierte wunderbar. Wurde aber wieder gekündigt weil das Telefon doch gebraucht wird..

Was kann ich jetzt noch tun ?

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 08:58
von jutta
ich versteh die frage nicht. dein internetzugang funktioniert ja jetzt, oder?

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 08:59
von wicked_one
Akzeptieren, dass erbrachte Leistungen Geld kosten?

Oder fürs Leben: Erkennen, das niemandem was geschenkt wird...

Als Beispiel, ein Gespräch meines Kollegen mit Apple.
"Hallo, mein nagelneues iPhone ist wohl defekt, hängt sich 1-3 mal am Tag auf"
"Ich sehe, sie haben keinen Servicevertrag bei uns, der Anruf kostet 38€"
"Ich bezweifle, dass Sie mir das erfolgreich in Rechnung stellen werden, wenn ich meine Garantie und Gewährleistungsansprüche geltend machen will...."

Jetzt weiss ich, warum ich nichts mit i zu Hause habe...

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:02
von chris87
ja funktioniert jetzt mit 4 mbit und Telefon aber ich sehe nicht ein das ich dafür jetzt 130,30 € zahlen soll nur wegen das Telefon jetzt mit Internet zusammen funktioniert und 3 Mbit mehr..

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:03
von Arminio
Tja die Frage ist wohl, was der Grund ist, dass die alte Dose kaputt geworden ist. Entweder die Buchse hat ein Signal, oder eben nicht. Wenn nicht, funktioniert auch kein 56k-Modem. Eventuell mal mit was rangedonnert?

Aber im Endeffekt stimmts schon, wenn an der Dose etwas kaputt geht, ist das zu zahlen, wie auch bei einem Haushaltsgerät usw. - Wenn man natürlich vorher weiß, was kaputt ist, dann hätte man z.B. die Dose selbst tauschen können, wenn man von Elektrik ein wenig Ahnung hat.

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:08
von chris87
an der Dose wurde nichts beschädigt oder verändert und die Festnetztelefonie ging auch ohne Probleme also kann diese nicht defekt sein wenn das ADSL schon vorher funktionierte aber halt nur mit 1 Mbit...

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:14
von strom_alk
Tja, du kannst ja versuchen ob dir UPC dies übernimmt, die sind ja dein Anbieter und er muss sorgen das deine Leitung funktioniert.
Allerdings da Selbstinstallation gewählt und dann nicht Telekom .. wird ein Ping-Pong Spiel, wer für was und wieso.
Wenn du viel Zeit hast tu dir es an oder sei froh das es funktioniert und zahl weg.

ps: ob du bessere Karten hast wenn du direkt von Telekom die Leitung geholt hättest ist noch eine interessante frage?

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:17
von jutta
entscheide dich bitte: hat es mit der alten dose funktioniert:

chris87 hat geschrieben:an der Dose wurde nichts beschädigt oder verändert und die Festnetztelefonie ging auch ohne Probleme also kann diese nicht defekt sein wenn das ADSL schon vorher funktionierte aber halt nur mit 1 Mbit...


oder nicht:

Leitung syncte aber erst wenn man das Telefon absteckte obwohl der Splitter angesteckt war.
Syncte nur mit 1 Mbit, darauf hin habe ich eine Störung gemeldet wegen der Bandbreite und dem Telefon.


allein die tatsache, dass man das telefon abstecken musste, um das dsl-modem zu betreiben, deutet auf einen defekt (oder eine falsche verkabelung) in der telefondose hin. und: gegenstaende werden auch von ganz alleine hin, auch ohne gewaltanwendung. oder kennst du irgendwas, das ewig haelt?

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:17
von Arminio
Du sagtest, dass Festnetz und Internetzugang nicht zugleich funktionierten vorher, erst wenn man das Festnetz abgesteckt hat, ging das Modem online, oder? Das sagt mir, dass die Dose sehr wohl kaputt war. Ob der Fehler schon immer so war (und die Dose vor ??? Jahren von der Telekom falsch verdrahtet wurde, oder ob das irgendwann später "passierte", ist natürlich eine Streitfrage.

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:17
von wagsoul
Für Schäden deines Teils der Telefonleitung bist du verantwortlich und musst bezahlen, wenn du die Dinge nicht günstig/selber reparierst :ok:

Ist so ähnlich wie beim Strom (weiß es im Detail aber nur von einem Einfamilienhaus):
Bis zur Panzersicherung: Energieversorger
Danach: Eigentümer

Unser Energieversorger handhabt das ja inzwischen so, dass bei Anrufen von wegen das Stromnetz sei kaputt, am Wochenende generell 200 Euro Anfahrtspauschale zu zahlen sind + dann noch zusätzlich die normale Arbeitszeit + Material. (ausgenommen natürlich, der Schaden liegt tatsächlich an den Einrichtungen des Versorgers)

Es gibt wohl mehrere spezielle Patienten, die beim Fallen eines Automaten oder FIs wegen dieses "Stromausfalls" den Energieversorger anrufen.

Angeblich sind seit dieser 200-Euro-Anfahrtspauschale die Wochenend-Ausrückungen zu privaten Haushalten hin drastisch zurück gegangen. :D

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:39
von chris87
das ADSL funktionierte erst wenn das Telefon abgesteckt war.
darauf hin habe ich ja eine Störung an UPC gemeldet wegen der Bandbreite und dem Festnetz..

Ich habe nichts verkabelt selber dies wurde alles vor zig Jahren von der TA gemacht..
es war irgendwas hinter der TA Dose falsch verkabelt
UPC sagt das die nichts machen können da die Rechnung von A1 kommt..

Heißt das jetzt das jeder der Internet haben möchte vorher seine PD3 Dose aufmachen sollte und die Verkabelung ansehen sollte um diese Kosten zu vermeiden ?

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:47
von Arminio
Mal eine andere Frage: In welcher Form hast du dich bei A1 beschwert wegen der Störungs-Rechnung? Telefonisch oder schriftlich?

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:48
von chris87
per Email also schriftlich

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:50
von Arminio
Eventuell könntest du noch versuchen einen (eingeschriebenen) Brief an das Beschwerdemanagement zu senden. VIelleicht kommen die dir dann entgegen. Die zu klärende Frage ist letztendlich, ob es damals schon falsch verdrahtet wurde, oder ob seit damals irgendwas "passiert" ist, weil die Dose definitiv ein Problem hatte.

Re: ADSL Störung kostenpflichtig

BeitragVerfasst: Do 14 Jul, 2011 09:55
von chris87
wie gesagt von meiner Seite wurde da nichts verändert das ist ca 20 Jahre her...