@flump: Ich würd mir mal die AGB von inode durchlesen bevor du klagst, ansonsten könnte es sein, daß du dein geld zum fenster rauswirfst.
Inode AGB §17.1 p):
17.1 Inode ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn
p) die Lieferung der Leistung aus anderen, nicht von Inode zu vertretenden, insbesonders technischen Gründen unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird.
Da steht nichts davon, daß dir Inode deine Kosten ersetzen muß. Wenn sie dir also das schon angeboten haben, würd ichs annehmen und nicht lange klagen, wo du sowiso den kürzeren ziehst.
@hardliner: Von dir kommt ja sicher wieder so eine "beutelschneider" meldung und von wegen die AGB sind ja illegal..... Nur zu deiner Information. AGB von ISPs, Telefonfirmen,.... werden von der RTR abgenommen und müssen von dieser genemigt werden. Würde hier auch nur ein einziger § nicht geltendem österreichischem Recht entsprechen, würden die AGB nie von der RTR freigegeben. Glaub mir die sind da ziemlich restriktiv.
grüße rub