joey1501 hat geschrieben: und Nachkassieren finde ich eine unverschämtheit!
ueberleg dir erstens deine wortwahl und zweitens auch den inhalt. wieso soll es "unverschaemt" sein, wenn ein vertragspartner genau das macht, was vorher vereinbart wurde?
es ist ja bisher noch niemand gezwungen worden, einen vertrag ueber die zurverfuegungstellung des internetzuganges abzuschliessen.
(doch, btw: notare sind zb verpflichtet, einen zugang zum elektronischen grundbuch zu haben, aber ich hab noch keinen notar hier jammern gehoert/gelesen)