A1 dreht Leitung ab!

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A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon hodi » Di 09 Jun, 2015 12:01

Hallo Liebes Forum!
Habe am Wochenende erfahren, dass A1 bei uns in der Gemeinde 6 AnschlĂĽsse einfach abstellt.
Grund ist, dass die Versorgungsleitung ĂĽber Masten des Stromversorgers gefĂĽhrt werden, welche abgebaut werden.
A1 interessiert es anscheinend, nach Aussagen eines Betroffenen, die Versorgungsleitung mit dem Stromversorger zugleich in die Erde zu verlegen.
Einseitige Kündigung mit der Empfehlung sich nach einer mobilen Lösung umzusehen!
Wobei das ganze Gebiet bei uns schwach versorgt ist.

Sieht so die Breitbandoffensive aus?

Wie kann man hier angemessen reagieren?


lg Andreas
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon Starvirus » Di 09 Jun, 2015 12:17

Kündigt die A1 die Verträge mit den Kunden? Wenn ja, kann man der A1 widersprechen und nach einer geeigneten Lösung für die Erfüllung des Vertrages verlangen. Ob da etwas rausschaut kann man schwer abschätzen, ein Versuch ist es Wert sag ich mal
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon Gorbag » Di 09 Jun, 2015 12:45

Aber wenn A1 die Versorgungsleitung ohnehin unter der Erde weiterfuehren will, dann verstehe ich das mit der Kuendigung nicht ganz. Hast du nicht nachgefragt, ob ihr nicht weiterhin Kunden bleiben koennt, wenn die Leitung unter der Erde ist?
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon WaJoWi » Di 09 Jun, 2015 12:46

Einen Vertrag können immer beide Seiten kündigen. Da kann man nicht wirklich etwas machen. Aber ich würde wenigstens versuchen die Umstellungskosten (z.B. Anmeldegebühr, Datenstick,...) ersetzt zu bekommen. Eventuell macht A1 ja auch ein gutes mobiles Angebot. Aber man muss natürlich darauf achten, dass auch der Empfang entsprechend gegeben ist.
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon Starvirus » Di 09 Jun, 2015 13:43

WaJoWi hat geschrieben:Einen Vertrag können immer beide Seiten kündigen. Da kann man nicht wirklich etwas machen. Aber ich würde wenigstens versuchen die Umstellungskosten (z.B. Anmeldegebühr, Datenstick,...) ersetzt zu bekommen. Eventuell macht A1 ja auch ein gutes mobiles Angebot. Aber man muss natürlich darauf achten, dass auch der Empfang entsprechend gegeben ist.


So einfach ist es für die A1 nicht, sie haben immer noch eine Versorgungspflicht. Verträge zu kündigen geht von beiden Seiten jedoch gibt es Vertragsstrafen und Regelungen, was sich auch die A1 halten muss.
Ich wĂĽrde mal mit der A1 im Guten reden und eine brauchbare Alternative ansuchen. Vielleicht gibts LTE mit unlimitierten Datenvolumen, das ist sicher nicht das schlechteste. Wenn nicht kannst du immer noch die Keule mit der RTR nehmen.
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon Viennaboy » Di 09 Jun, 2015 13:58

Die frage ist welche Bandbreite ist jetzt am DSL?
Ich nehme stark an die wolle neue Verträge verkaufen das man die alten guten los wird.
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon hodi » Mi 10 Jun, 2015 06:21

Guten Morgen und danke erstmal fĂĽr die Antworten!

Zuallererst: Es wird nur die Kelag(Stromanbieter) die Leitung in die Erde verlegen, A1 interessiert es nicht hier ein Kabel mit zuverlegen.

Die 6 Kunden werden, sofern mit ADSL gesegnet mit einem Minimum an Bandbreite(1024/128 maximal 2048/256) versorgt. Es handelt sich hier um einzelne Höfe zwischen 1000 und 1300 meter Seehöhe.

LTE ist dort nicht verfĂĽgbar!

Inwiefern ist die Versorgungspflicht gesetzlich geregelt? Gibts da Paragraphen auf die man sich berufen kann?
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon kleinem » Mi 10 Jun, 2015 08:11

Vielleicht hilft dir folgender Link weiter:
http://help.orf.at/stories/1733901/

Laut diesem Artikel hast du entweder Anspruch auf einen Festnetzanschluss oder Mobilfunkanschluss. (Universaldienst, TKG 2003)
Über die Qualität der Leistung, also 3G oder LTE, sagt der Artikel bzw. das Gesetz nichts...

Sprich, wenn zumindest Mobilfunk, bzw. 3G bei dir möglich ist kommt die TA Ihrer Gesetzlichen Versorgungspflicht nach und du schaust durch die Finger. So würde ich es zumindest interpretieren..
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon Gorbag » Mi 10 Jun, 2015 09:26

kleinem hat geschrieben:Über die Qualität der Leistung, also 3G oder LTE, sagt der Artikel bzw. das Gesetz nichts...

Richtig, es kann daher auch 2G sein. Fürs Internet somit ziemlich unbrauchbar und dennoch käme A1 hier trotzdem ihren Verpflichtungen nach.
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon Riddik » Mi 10 Jun, 2015 13:42

Richtig, es kann daher auch 2G sein. Fürs Internet somit ziemlich unbrauchbar und dennoch käme A1 hier trotzdem ihren Verpflichtungen nach.

http://www.a1.net/sat-internet

:ok:
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon Gsicht » Mi 10 Jun, 2015 14:33

Riddik hat geschrieben:http://www.a1.net/sat-internet

:ok:


40 € für 2 GB. :rotfl:
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon wicked_one » Mi 10 Jun, 2015 14:40

Wurscht, dem Universaldienst ist genĂĽge getan...

alles weitere, klingt hier so nach Dorffunk, sollte das tatsächlich der Fall sein, wie geschildert, wird wohl der regulator der ideale ansprechpartner sein, nebst medien, denn niemand steht auf schelchte publicity.

auch wundert mich das ĂĽberhaupt, Strom und anderweitige Leitungen wie Telefon etc, dĂĽrfen sowieso nicht gemeinsam verbuddelt werden, bzw wenn, dann unter einhaltung eines Mindestabstandes, .. also kann man gleich "seperat" graben, gespart wird nur, weil der bagger schon da steht, aber das kriegt keiner in die Buchhaltung rein ;-)

Muss damals schon eine russische Lösung gewesen sein, und wenn das 5-6 Höfe betrifft, der "Schaden" hält sich in Grenzen, so hart es klingt.

es gibt - fĂĽr beide seiten - Alternativen...
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...

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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon zid » Mi 10 Jun, 2015 14:56

hallo kleinem, hallo hodi

kleinem,

>"...Laut diesem Artikel hast du entweder Anspruch auf einen Festnetzanschluss oder Mobilfunkanschluss..."
das mag die eine seite der medaille sein, umgekehrt führt der hr. goldbacher in dem von dir erwähnten link aber auch folgendes aus, ich zitiere auszugsweise:

"...
Kein Anspruch auf Breitband
...
Nach dem Gesetz hat man einen Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang, und das wird so ausgelegt, dass damit schmalbandig ein Modem betrieben werden kann. Das ist nicht der klassische Breitbandanschluss..."


womit aus meiner naiven sicht der fall für die 6 user, die der hodi erwähnt- "...sofern mit ADSL gesegnet mit einem Minimum an Bandbreite(1024/128 maximal 2048/256) versorgt...-, mal gegessen wär.


hodi,

du hast durchaus alternativen:

1. iosat von der ta
das thema hat der riddik bereits angeschnitten...:)

2. der sog. "zillertaler'sche ansatz"
der zillertal, ein user dieses forums, is ein sehr lieber und sehr junger freund, der wirklich gas gibt, wenn es um die breitbandversorgung von entlegener standorten geht. in seinem fall halt, na net, das zillertal und andre täler in tirol.
so, und jetzt wirst du mir natĂĽrlich sagen:"...heast oida, bist deppat, mia hom kan richtfunktprovider in unsra gegegend..."
genau das is der punkt. der zillertaler'sche ansatz is ein dezentraler ansatz für mikrostrukturen, der von jedem privatuser in eigenregie und ohne gröbere kostenbelastung durchgezogen werden kann. einen richtfunkprovider brauchts dazu nicht. der "kleine" (=interner nick vom zillertaler) hat die ganze chose sehr schlau und einfach angelegt:

- ausgangssituation: entlegener standort, kategorie hoffnungslos.
- user hoffnungslos bestellt bei der ta einen inetzugang in der nähe der vst (amtshaus, apotheke, freiwillige feuerwehr, wwi) auf eigene kosten. breitsbandanbindung ist durch die nähe zur vst automatisch gegeben (30-50 Mbps).
- user hoffnungslos zieht in eigenregie eine richtfunkstrecke vom cpe zu seinem eigenen standort auf.
- ferig.

der vorletzte punkt liest sich einfach, kann aber abhängig von den lokalen topographischen gegebenheiten durchaus delikat werden, wenn z.b. mehrer richtfunk-relais erforderlich sind.
nichtsdestotrotz funkt das zeugs. der zillertaler versorgt auf diese weise standorte, die direkt ĂĽber cu nur 1-4 Mbps vertragen wĂĽrden, mit 30-50 Mbps. wir redn jetzt also net ĂĽber graue theorie... :)

lg
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon kleinem » Mi 10 Jun, 2015 16:11

zid hat geschrieben:hallo kleinem, hallo hodi

kleinem,

>"...Laut diesem Artikel hast du entweder Anspruch auf einen Festnetzanschluss oder Mobilfunkanschluss..."
das mag die eine seite der medaille sein, umgekehrt führt der hr. goldbacher in dem von dir erwähnten link aber auch folgendes aus, ich zitiere auszugsweise:

"...
Kein Anspruch auf Breitband
...
Nach dem Gesetz hat man einen Anspruch auf einen funktionalen Internetzugang, und das wird so ausgelegt, dass damit schmalbandig ein Modem betrieben werden kann. Das ist nicht der klassische Breitbandanschluss..."


Hab auch nirgends behauptet das er Anspruch auf "Breitband" hat.
Ich gebe zu mein Vergleich mit 3G impliziert das schon irgendwie...
Aber wie Gorbag schon erwähnt hat, selbst mit G2 oder Dialup wäre dem "Universaldienst" schon genüge getan.

@hodi
Ich wĂĽrde an deiner Stelle
1) ĂśberprĂĽfen, welche Mobilfunkversorgung von A1(!) bei dir im Haus(!) vorhanden ist.
-> Wenn du zb mit A1 gar keinen Empfang hast, könntest du wieder auf die Versorgung über den "Universaldienst" pochen.
2) Prüfen, ob sich A1 ebenfalls an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist hält.
-> Wenn nicht, kannst du zumindest hier noch Wirbel machen. Im Endeffekt helfen wirds dir aber nicht viel..
Verkaufe:
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Re: A1 dreht Leitung ab!

Beitragvon Gsicht » Mi 10 Jun, 2015 16:58

wicked_one hat geschrieben:Wurscht, dem Universaldienst ist genĂĽge getan...


Gibt es da auch eine preisliche Grenze?
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