nettes detail am rande: die windows xp lizenzbedingungen findet man nicht einmal mehr so leicht: da fand ich jedenfalls nur vista und neuer:
http://www.microsoft.com/About/Legal/EN ... px?pf=true in der win 7 eula steht, dass die lizenz pro computer gilt (und dann noch: fuer bis zu 2 prozessoren, das ist aber vermutlich versions-abhaengig, ich habe win 7 pro nachgeschaut). ausserdem steht drinnen, dass die sw durch die aktivierung dem konkreten computer zugeordnet wird und dass nach groesseren veraenderungen an der hardware eine neu-aktivierung erforderlich ist. davon, dass man sie nach einem hw-tausch nicht mehr verwenden darf, lese ich auf den ersten blick nichts. (was aber nicht heisst, dass ms nicht doch irgendwo die rechtsmeinung vertritt, es sei anders.)
ein paar grenzfaelle, die mir so einfallen:
a) garantieumtausch. ich habe einen pc, der innerhalb der garantiefrist defekt wird. er wird durch ein baugleiches modell vom selben anbieter ersetzt. (der alte geht zurueck zum hersteller oder auf den schrottplatz.)
b) schrittweise hw-upgrade: ich kaufe irgendwann einen pc, installiere das os, rueste im laufe der jahre auf. dann wird das mainboard defekt (oder die cpu) und ich kaufe ein neues, uebernehme aber festplatte, ram, diverse sonstige bauteile vom bisherigen pc. neuer pc oder bloss veränderung der hw?
//ps: was mir grad auffaellt, ist, dass die verwendung in VMs in der EULA nach wie vor nicht explizit angesprochen wird. dabei wird es da erst interessant. ich installieren das os in einer vm. loesche die vm, weil sie mir nicht mehr gefaellt. erstelle eine neue vm. installiere wieder. ist das ein anderer computer? (von der grauzone, was mit vms und images ist, die nicht verwendet werden, sondern irgendwo als backup rumkugeln, ganz zu schweigen.)