

- wenn ihr wüsstet was der BND, NSA & Co alles können 


Die GIS Menschen haben die Möglichkeit sich per Gerichtsbeschluss Zugang (mittels Polizei) zu deiner Wohnung verschaffen.
Aus der Verweigerung des Zutrittes, egal mit welchen Gründen, wird jedoch der Schluss gezogen, dass der Bw. den wahren Sachverhalt, dass er Rundfunkempfangsgeräte in Betriebsbereitschaft in seiner Wohnung hat, gegenüber der Behörde verbergen will.
Linux and Mac Users
If you absolutely, positively, just HAVE to have a MS free Mac, or have left MS for the land of Linux, hope is still in sight. You can hear the stream; it's just going to be a bit more work.
Ist der Empfang von TV- und Radioprogrammen über UMTS-Handy gebührenpflichtig?
Sofern diese Geräte nur mobil verwendet werden besteht keine Gebührenpflicht. An fixen Standorten (Wohnungen, Häuser, etc.) besteht allerdings Meldepflicht. Das entspricht § 2 des Rundfunkgebührengesetzes: Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren zu entrichten.


xolid hat geschrieben:Die brauchen gar keinen Gerichtsbeschluss und müssen auch gar nicht zu dir in die Wohnung. Die GIS meldet dich einfach per Bescheid an und schreibt dir die Gebühren vor. Gegen diesen Bescheid kannst du berufen, du kannst in der Berufung als Grund angeben dass du weder Sat, Kabel noch DVB-T hast.



medice hat geschrieben:würd "der Wagen" tatsächlich Elektrogeräte finden wollen, würd er vermutlich haufenweise defekte Mixer und Föhns finden bevor ein TV-Gerät auftaucht *fg*

alex111 hat geschrieben:Wär mir da ned so sicher- wenn ihr wüsstet was der BND, NSA & Co alles können
Es ist schon richtig, dass man (wie eben von mir beschrieben) einige Dinge machen kann, aber eine 2048-Bit RSA Verschlüsselung können sie immernoch nicht knacken

Wozu streunen dann noch GIS-Gebührenjäger in der Gegend herum, wenn die eh selber alle neuen, aus dem Melderegister erhobenen zugezogenen Bewohner anmelden können?


Es ging mir aber um die Behauptung, das die GIS selber jemanden anmelden kann, ohne das dieser es weiss.
Wozu streunen dann noch GIS-Gebührenjäger in der Gegend herum

xolid hat geschrieben:Es ging mir aber um die Behauptung, das die GIS selber jemanden anmelden kann, ohne das dieser es weiss.
Das geht mit Sicherheit. Wie oben geschrieben kann die GIS per Bescheid anmelden.


Er bringt nen Vertragspartner nicht dazu ne Fernsehübertragung auf die Reihe zu bekommen.

Hast du eine Quelle für deine Behauptung?
DVB-T wird nicht verschlüsselt werden.
Somit bleibt (fast) alles beim alten, ausser man hat ab der Abschaltung des analogen Signales keinen DVB-T Receiver, dann braucht man nicht zahlen.
Gruss FendiMan

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