Berichte und Protkolle über Schlichtungsverfahren mit RTR

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
Forumsregeln
Hier sind Eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.

Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Berichte und Protkolle über Schlichtungsverfahren mit RTR

Beitragvon guyal » Sa 31 Dez, 2011 13:42

Wo gibt es Erfahrungsberichte über Schlichtungsverfahren mit der Runfunk und Telekom Regulierung (RTR)? Mich würd interessieren wie so etwas abläuft, um was es geht und ob's was bringt.
guyal
Neu im Board
Neu im Board
 
Beiträge: 12
Registriert: Di 16 Aug, 2011 12:54

Re: Berichte und Protkolle über Schlichtungsverfahren mit RT

Beitragvon jutta » Sa 31 Dez, 2011 14:07

jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30484
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Re: Berichte und Protkolle über Schlichtungsverfahren mit RT

Beitragvon guyal » Sa 31 Dez, 2011 15:42

ha, danke dafür! die statistiken über streitschlichtungsgegenstände und anzahl der akzeptierten/nicht akzeptierten fälle sind sehr interessant. Leider sind detaillierte Berichte nur vereinzelt angegeben. Gibts es hier im Forum irgendwelche Erfahrungen mit der RTR?

Beispiel 2: Eine garantierte Mindestbandbreite?
Herr X. bringt im Rahmen des Schlichtungsverfahrens vor, dass er mit der Bandbreite seines von
A1 Telekom bezogenen Internetanschlusses nicht zufrieden sei. Obwohl dieser mit einer Band-
breite von 8 Mbit/s beworben werde, erreiche sein Anschluss im besten Fall 0,43 Mbit/s Down- und
0,05 Mbit/s Upstream.
Die Schlichtungsstelle überprüfte infolge dessen die vertraglichen Vereinbarungen um festzustel-
len, ob die tatsächliche Bandbreite noch innerhalb des vertraglich zugesicherten Leistungsspek-
trums liegt. Tatsächlich konnte infolge eine vertragliche Mindestbandbreite auf Basis eines Best
Effort-Prinzips von mindestens 256/64 kbit/s (Downstream/Upstream) als Untergrenze festgestellt
werden. Die Ursache für die doch erhebliche Einschränkung der Leistung lag darin, dass aufgrund
der physischen Leitungsqualität eine bessere Bandbreite nicht möglich war. Es erscheint zwar un-
befriedigend, wenn in den Vertragsbedingungen Mindestleistungen festgelegt sind, die erheblich
von den beworbenen Werten abweichen. Aufgrund der vorliegenden vertraglichen Vereinbarungen
musste die Schlichtungsstelle jedoch den Verfahrensantrag des Beschwerdeführers abweisen. Da-
bei war aber auch zu beachten, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen Unternehmer han-
delte und somit die Schutzvorschriften des Konsumentenschutzgesetzes nicht anwendbar waren.
guyal
Neu im Board
Neu im Board
 
Beiträge: 12
Registriert: Di 16 Aug, 2011 12:54

Re: Berichte und Protkolle über Schlichtungsverfahren mit RT

Beitragvon Arminio » Mo 02 Jan, 2012 12:10

Hab zwar keine Erfahrungen, aber wenn man den Text betrachtet, den du zitiert hast, sei dir gesagt: Probier erst gar nicht bei einem Bandbreitenproblem zur RTR zu gehen, das ist nur Zeitverschwendung.

Bei den meisten Anbietern hast du eine Bandbreite BIS ZU ... Bei A1 im Festnetz eben 8 mbit down und 768 kbit up. Mindestbandbreite ist laut AGB 256 kbit/64 kbit. Wenn du da nicht darunter liegst, musst du mit den aktuellen Gegebenheiten leben, da kann dir auch keine RTR helfen.
mfg
Arminio

Bild
Arminio
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2119
Registriert: Mi 18 Mai, 2005 12:33
Wohnort: Innsbruck

Re: Berichte und Protkolle über Schlichtungsverfahren mit RT

Beitragvon wagsoul » Mo 02 Jan, 2012 12:31

Die RTR kann dann helfen, wenn betragsmäßig etwas schief gelaufen ist bei einer Rechnung, und die Sache noch dazu verzwickt ist.

zB ein Tarifwechsel der falsch verbucht wurde, oder auch Umstände bei denen eine gewisse "Mitschuld" des Kunden vorliegt.

Da würden mir zB Dinge wie Mehrwert-Nummern-Fallen, ungünstig passierte Datennutzung ohne dem entsprechend vorher abgeschlossenen Tarif, etc. einfallen.


Gehts rein um die Geschwindigkeit kann man eigentlich nur auf die Kulanz seines Betreibers hoffen. Und ja, das gibt es wirklich.

Ich hab seit einem halben Jahr die langsame Billig-Flat von Drei (inzwischen mit "bis zu" 10 Mbit, die ich im Prinzip aber immer voll ausnutzen kann).

Da mein Empfang ungünstig ist (kein eigener Sender im Ort) muss ich das Modem in den Dachboden zu einem Fenster stellen. So erreiche ich das Maximum meines Vertrags (10 Mbit). Bei einer Verwendung irgendwo im Haus - wie man es sich vorstellen würde - erreiche ich aber nur Geschwindigkeiten knapp unter 1 Mbit - oder das Modem fällt überhaupt auf EDGE/2G zurück wo man idealerweise 300 kbit/sec schaffen könnte.

Ich hab deshalb im Herbst wegen dem Netzausbau bei meinem Provider angefragt und eben erzählt, dass ich das Produkt voll nutzen kann, die zwangsweise Router-Aufstellung im Dachboden aber alles andere als optimal ist (Staub, Temperaturschwankungen, möglicherweise Feuchtigkeit, etc.).

Da hat man mir angeboten nach einem Monitoring meines Empfangs meinen Vertrag aus Kulanz sofort und unabhängig von einer Mindestvertragsdauer zu kündigen.

Nur zu blöd dass ich solche Verträge aber sowieso nur ohne Vertragsbindung abschließe, und mir das Angebot deshalb nicht weitergeholfen hat (kann ja sowieso immer kündigen wenn ich möchte)

Aber man sieht: Eine Kulanz-Kündigung bei kleinen Geschwindigkeiten (bei mir < 1 Mbit) geht sehr wohl :ok: Mitspielen muss halt der Anbieter von dessen Leistung man enttäuscht ist ;)

Vielleicht aber ist es im Festnetz-Bereich bei den großen Anbietern einfach generell nicht üblich bei schlechter Versorgung dem Kunden durch lockerung der Vertragsbedingungen entgegen zu kommen.
wagsoul
Profi-User
Profi-User
 
Beiträge: 1638
Registriert: Fr 04 Mai, 2007 20:53


Zurück zu PROVIDER

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste

cron